Maskenordnung

Um den Brauchtum unseres Vereins als Zweck und auch als Ehre zu bewahren gilt die nachfolgende Maskenordnung

Information zur Änderung der Maskenordnung

Liebe Mitglieder des BNV Bierstetten,
ab sofort wird die Altersbegrenzung (16 Jahre) für das Tragen von Masken, auf Wunsch der Mitglieder, aufgehoben! Es dürfen nun alle Mitglieder, egal welchen Alters, Holzmasken erwerben und auf den Umzügen tragen.

§ 1: Maskentypen, Bewegung, Häs

Fonka Häx

Der Name stammt vom Brauchtum des „Funken verbrennen“ ab und spiegelt die Vertreibung des ernsten Winters durch den gegenteiligen Frohsinn und die Freude. Die Fonka Häx ist eine lustige, aktive und etwas „furchteinflößende“ Figur. Sie soll die Menschen etwas auf trab halten und kann sie daher auch gelegentlich erschrecken. Die Fonka-Häx ist (…von unten nach oben…) angezogen mit:

  • Strohschuhen oder auch festen, dunklen Lederschuhen
  • rot-braun-gelb-grün geringelten Stricksocken
  • einer weißen Spitzenunterhose
  • einem braunen Rock
  • einer roten Schürze mit aufgemalter Fonka-Flamme
  • einer grünen Bluse
  • einem gelben Halstuch
  • schwarzen Strickhandschuhen
  • einer Holzmaske oder alternativ einem roten Kopftuch

Naseweis

Wie schon der Name sagt, deutet er auf eine „wonderfitzige“ Person hin, was durch die Figur auch dargestellt werden soll. Der Naseweis ist (…von unten nach oben…) angezogen mit:

  • festen Lederschuhen
  • einer grünen Hose aus Velveton, die am Saum von den typischen zum Häs gehörenden Rauten umrahmt ist
  • einem Oberteil das aus vielen einzelnen braunen, roten und blauen Rauten zusammengesetzt ist, die Ärmel sind grün und am Ärmelende ebenfalls von den typischen zum Häs gehörenden Rauten umrahmt.
  • weiße Strickhandschuhe
  • einem braunen Schulterteil mit 14 Messingglöckchen, auf dem noch ein kurzer weißer Kragen aufgebracht ist.
  • einer Holzmaske aus Weihmut-Kiefer (ähnlich Zirbelholz) mit einem roten Kopfteil das spitz zuläuft und am Ende ein blaues „Woll-Bobbele“ hat. Der Bund des Kopfteils ist ebenfalls mit roten, braunen und blauen Rauten umfasst.
  • als Utensil trägt der Naseweis einen einheitlichen, massiven Handspiegel aus Holz mit sich. Die Holzlarven müssen von einem vom Narrenverein Bierstetten anerkannten Bildhauer geschnitzt und deren Herstellung genehmigt sein. Das Fasnachtkleid ist das Festkleid des Narren und entsprechend pfleglich herzustellen und zu behandeln. Dies gilt auch für alle weiteren händischen Utensilien wie Besen, Spiegel, Stock etc. Die Hexe soll nach Möglichkeit ein Besen mit sich tragen, mit dem Sie das Treiben am Umzug verfolgt. Des Weiteren ist es nach Absprache mit der Vorstandschaft einigen gestattet, sich aus dem normalen Geschehen etwas abzuheben und die Zuschauer anderweitig in den Bann des Lachens zu ziehen. Der Naseweis hat stets einen Spiegel mitzuführen. Es ist Pflicht, zum Häs entsprechende Handschuhe zu tragen. Sie dürfen nie fehlen. Auch auf die Strohschuhe/ stilgerechtes Schuhwerk soll der Narr stets achten. Mitgeführte Trinkbecher sind während des Umzuges stets unter dem Häs und somit von außen nicht sichtbar zu tragen.
§ 2: Zulassung

Am Narrensprung und Maskentreiben dürfen sich nur Träger mit vom Brauchtums- und Narrenverein Bierstetten e.V. zugelassenen Häsern und Masken beteiligen. Das alleinige Herstellungs- und Nutzungsrecht von Maske und Häs obliegt dem Brauchtums- und Narrenverein Bierstetten e.V.. Die dafür zugelassenen Häser müssen eine vom Verein ausgestellte und zum Häs gehörende registrierte Nummer am rechten Ärmel des Oberteils (Naseweis) bzw. linken Oberarm der Bluse (Fonka Häx) tragen. Zudem sind nur Häser erlaubt, die vom Verein/Häswart zugelassen und als i.O. befunden sind. Alle zugelassenen Masken und Häser sind auf dessen Eigentümer bzw. Besitzer eingetragen. Jeder Eigentums- und oder Besitzerwechsel ist der Vorstandschaft zu melden.

§ 3: Maskenträger

Das Häs (Masken und das Narrenkleid) darf nur in vorschriftsmäßiger Ausführung und nur bei den von dem Narrenverein geförderten Veranstaltungen getragen werden. Bei Verleih oder Vermietung einer Maske/Häs hat sich dessen Eigentümer bzw. Besitzer über die Eignung des Maskenträgers zu vergewissern, ihn über die Maskenordnung aufzuklären und zu ordentlichem Benehmen anzuhalten. Der Eigentümer bzw. Besitzer haftet neben dem Maskenträger bei Verstoß gegen die Maskenordnung, sofern er nicht nachweist, wie er seinen Pflichten genügt hat. Grober Unfug (Körperverletzung Sachbeschädigung, Beleidigung, Verleumdung, Hetzerei u.a.) ist streng verboten und vom Maskenträger selbst zu vertreten. Der Brauchtums- und Narrenverein Bierstetten lehnt jede Haftung ab.

§ 4: Ordnungsdienst

Der Ausschuss und die von ihm beigezogenen, besonders gekennzeichneten Maskenbetreuer überwachen die Ausführung der Maskenordnung. Den Weisungen der Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei einer Zuwiderhandlung dieser Ordnung (wie u.a. beim Betreiben von grobem Unfug bzw. einem Fehlverhalten) wird der Vorfall an die Vorstandschaft weitergeleitet und je nach Gewichtung entsprechend gemahnt.