Liebe Mitglieder des BNV Bierstetten,
ab sofort wird die Altersbegrenzung (16 Jahre) für das Tragen von Masken, auf Wunsch der Mitglieder, aufgehoben! Es dürfen nun alle Mitglieder, egal welchen Alters, Holzmasken erwerben und auf den Umzügen tragen.
Der Name stammt vom Brauchtum des „Funken verbrennen“ ab und spiegelt die Vertreibung des ernsten Winters durch den gegenteiligen Frohsinn und die Freude. Die Fonka Häx ist eine lustige, aktive und etwas „furchteinflößende“ Figur. Sie soll die Menschen etwas auf trab halten und kann sie daher auch gelegentlich erschrecken. Die Fonka-Häx ist (…von unten nach oben…) angezogen mit:
Wie schon der Name sagt, deutet er auf eine „wonderfitzige“ Person hin, was durch die Figur auch dargestellt werden soll. Der Naseweis ist (…von unten nach oben…) angezogen mit:
Am Narrensprung und Maskentreiben dürfen sich nur Träger mit vom Brauchtums- und Narrenverein Bierstetten e.V. zugelassenen Häsern und Masken beteiligen. Das alleinige Herstellungs- und Nutzungsrecht von Maske und Häs obliegt dem Brauchtums- und Narrenverein Bierstetten e.V.. Die dafür zugelassenen Häser müssen eine vom Verein ausgestellte und zum Häs gehörende registrierte Nummer am rechten Ärmel des Oberteils (Naseweis) bzw. linken Oberarm der Bluse (Fonka Häx) tragen. Zudem sind nur Häser erlaubt, die vom Verein/Häswart zugelassen und als i.O. befunden sind. Alle zugelassenen Masken und Häser sind auf dessen Eigentümer bzw. Besitzer eingetragen. Jeder Eigentums- und oder Besitzerwechsel ist der Vorstandschaft zu melden.
Das Häs (Masken und das Narrenkleid) darf nur in vorschriftsmäßiger Ausführung und nur bei den von dem Narrenverein geförderten Veranstaltungen getragen werden. Bei Verleih oder Vermietung einer Maske/Häs hat sich dessen Eigentümer bzw. Besitzer über die Eignung des Maskenträgers zu vergewissern, ihn über die Maskenordnung aufzuklären und zu ordentlichem Benehmen anzuhalten. Der Eigentümer bzw. Besitzer haftet neben dem Maskenträger bei Verstoß gegen die Maskenordnung, sofern er nicht nachweist, wie er seinen Pflichten genügt hat. Grober Unfug (Körperverletzung Sachbeschädigung, Beleidigung, Verleumdung, Hetzerei u.a.) ist streng verboten und vom Maskenträger selbst zu vertreten. Der Brauchtums- und Narrenverein Bierstetten lehnt jede Haftung ab.
Der Ausschuss und die von ihm beigezogenen, besonders gekennzeichneten Maskenbetreuer überwachen die Ausführung der Maskenordnung. Den Weisungen der Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei einer Zuwiderhandlung dieser Ordnung (wie u.a. beim Betreiben von grobem Unfug bzw. einem Fehlverhalten) wird der Vorfall an die Vorstandschaft weitergeleitet und je nach Gewichtung entsprechend gemahnt.